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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Reinigungsdienstleistungen“

1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit Annahme des Vertragsangebots durch den Auftraggeber werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Grundlage für den erhaltenen Auftrag und seine Durchführung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit für den erteilten Auftrag, es sei denn, I.T.A. Indus Technologie Austria GmbH., in Folge kurz I.T.A. genannt, hat deren Geltung anstelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsverbote, Angebote und Vertragsabschluss

Mit der Angabe des Vertragsangebots ist bei Reinigungsleistungen die Wiederherstellung des vor dem Schadensereignis bestehenden Zustandes verbunden. Im Übrigen sind Vertragsangebote freibleibend. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsangebots bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Nachttrageleistungen, die in einem beauftragten Angebot nicht enthalten sind.


2.1
 Angebote u. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.


2.2
Anzeigen auf Messeständen, Kataloge, Preislisten, Prospekten, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde, sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt, uns darzulegen. Dieserwegen können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich, unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich, zum Vertragsinhalt erklärt wurden.


3. Beanstandungen

Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht den Liefer- und/oder Leistungsgegenstand selbst betreffen, ist ausgeschlossen. Beanstandungen, welche nicht

2 Monate nach Leistungserbringung unter Angabe der Gründe schriftlich beim Auftragnehmer vorliegen, können nicht berücksichtigt werden.


4. Arbeitsausführung

Sofern vereinbart, führen wir die Arbeiten zur Rohrreinigung-, TV-Rohr-Inspektion, Rohrsanierung selbst durch. Wir sind berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen. Durch den Auftraggeber muss gewährleistet sein, das der Einsatzort unter den Voraussetzungen unter Pkt. 7, zum vereinbarten Termin vorbereitet ist. Im Rahmen des erteilten Auftrages, bestimmen unsere Mitarbeiter den Arbeitsumfang, den Arbeitsausgangspunkt, die Wahl der Maschinen und Geräte, sowie sonstige Durchführungsweisen der notwendigen Arbeiten. Bei Rohrreinigung mit Spezialdüsen oder Rohrsanierungen, die von mindestens zwei Monteuren durchgeführt werden, muss aus Sicherheitsgründen aus dem bestehendem Team ein Einsatzleiter für die zu koordinierenden Tätigkeiten definiert werden, dessen Anordnungen Folge zu leisten ist. Bei Reinigung von vertikalen (Fallsträngen) oder horizontalen Rohren (Hausanschluss, Grund-, Schlepp-, Anschluss-, oder Stichleitung) sind bauseits je eine Putzöffnung am Anfang und Ende des Rohrstückes zu stellen, ansonsten erfolgt die Herstellung notwendiger Putzöffnungen auf Veranlassung und Kosten des Auftraggebers. Gleiches gilt für Rohrsanierung.


4.1. Ausführungsfristen

Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftraggeber und I.T.A. vereinbart sind. Beruht die Überschreitung einer Ausführungsfrist auf einen Umstand, der nicht von I.T.A. zu vertreten ist und werden dadurch zusätzliche Kosten verursacht, so trägt dieser der Auftraggeber. Dies gilt auch, wenn die Überschreitung einer Ausführungsfrist durch zusätzliche Leistungen bedingt ist, mit denen I.T.A. während der Ausführung der vertraglichen Leistungen vom Auftraggeber beauftragt worden ist. Stehen Reinigungs-, insbesondere Pumpgeräte infolge eines Umstandes still, den I.T.A. nicht zu vertreten hat, so trägt der Auftraggeber die hierdurch verursachten Mehrkosten.


5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus unserer Geschäftsverbindung herrührenden Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die Be- und Verarbeitung bzw. entstehenden neuen Sachen, die als für uns hergestellt gelten und denen wir mit der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung Eigentum bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil unserer Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung Eigentum bzw. Verbindung erlangen, ohne dass es zu einer besonderen Erklärung bedarf. Der Käufer tritt uns seinen Eigentums- bzw. Miteigentumsanteil an den neu entstandenen Sachen gegen seinen Auftraggeber entsprechen dem Wertanteil der von uns gelieferten Waren ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir sind berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Empfänger unserer Waren bzw. Leistungen hat uns von allen Maßnahmen Dritter, die unsere Rechte gefährden (Pfändungen etc.), unverzüglich zu informieren.


5.1 Eröffnung des Konkurses

Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.


5.2 Geistiges Eigentum der I.T.A.

Kostenvoranschläge, Pläne, Skizzen, u. ähnliche Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.


5.2.1
Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

5.2.2 Der Kunde verpflichtet sich weiteres zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.


6. Haftung

a) Auftragnehmer

Gesetzliche und vertragliche Haftungstatbestände hätten wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist.

b) Auftraggeber

Der Auftraggeber haftet für Schäden an Werkzeugen des Auftragnehmers, die durch unsachgemäß hergestellte und/oder beschädigte Entwässerungsanlagen und Leitungen entstehen, unter den Voraussetzungen der Ziffer 6.1, soweit diese Mängel durch den Auftragnehmer vor Ausführung der Arbeiten erkennbar sind oder waren.

6.1 Ausschluss der Verantwortlichkeit

Wir übernehmen soweit nicht vorsätzliche oder grobfahrlässige Schadensverursachung vorliegt, keine Verantwortung für sämtl. unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die wie folgt durch, Arbeiten an defekten, verrotteten (zB.: rissigen, brüchigen), unvorschriftsmäßig oder nicht den DIN-Normen bzw. Vorschriften gemäß installierten Anlagen und Leitungen; Arbeiten an Anlagen, die entgegen den Auflagen in einzelnen Teilbereichen unzulänglich sind, und/oder Verstopfungen aus Material das widerstandsfähiger ist als das der Anlage selbst; austretenden Inhalt der Anlage; Spiralen, Schläuche und sonstige Werkzeuge, die in der Anlage ohne unser Verschulden steckenbleiben oder verloren gehen; Arbeiten an Rohrabzweigen und Doppelabzweigen mit einem Einlaufwinkel von mehr als 45°, wenn dadurch das eingeführte Werkzeug (z.B. Motor-Spirale, Hochdruck-Schlauch oder Glasfieber-Stab) in die falsche Richtung abgelenkt oder aber sein weiteres vordringen blockiert wird, entstehen. Für alle erfolglosen Rohrreinigungsversuche an Entwässerungsanlagen zur Beseitigung des aktuellen Problems, die mechanisch, hydrodynamisch oder chemisch von Seiten des Kunden oder einer anderen Firma bereits vor Beginn unserer Arbeiten ausgeführt wurden, können wir keine Gewährleistung übernehmen.


6.2 Versicherungsleistung im Schadenfall

Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung, etc.) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt unsere Haftung insoweit nur auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).


6.3 Haftungsausschluss Mitarbeiter

Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden, ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.


7. Sicherheitsvorschriften

Der Auftraggeber hat die I.T.A. über bestehende Sicherheitsvorkehrungen und Vorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften vor Auftragsdurchführung zu unterrichten, soweit diese nicht unmittelbar mit der beauftragten Leistung verbunden sind. Für Schäden aller Art, die aufgrund der fehlenden Information von Seiten des Auftraggebers durch I.T.A. verursacht sind, haftet I.T.A. nicht.


8. Mitwirkungspflicht

Die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Unterlagen, insbesondere Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und ähnliches sind I.T.A. vom Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig vor der Ausführung zu übergeben. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber, I.T.A. in allen Belangen zu unterstützen, die für eine einwandfreie und rasche Abwicklung des Auftrages erforderlich sind, insbesondere durch Information über technische und branchenspezifische Besonderheiten und die Beschaffenheit des zu verarbeitenden Objekts. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mitarbeiter der I.T.A. zu den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zum Arbeitsplatz vor Ort haben. Der AG stellt I.T.A. auf seine Kosten Heizung, Beleuchtung, Strom, Wasser (Heißwasser) einschließlich der erforderlichen Anschlüsse sowie Lagerflächen und Aufenthaltsräume zur Verfügung.


9. Abtretung

Der Auftraggeber darf Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von I.T.A.  abtreten.

10. Zahlungsbedingungen und Preisangaben

Die in Rechnung gestellten Beträge und Positionen verstehen sich immer, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, Netto, (zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer).

Die Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Ausstellung ohne Abzüge fällig. I.T.A. kann vom Auftraggeber für in sich abgeschlossene Teile der beauftragten Leistung Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsgemäßen Leistungen verlangen. Rechnungsbeanstandungen gegenüber dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung sind sämtliche Forderungen von I.T.A. ohne jeden Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist I.T.A. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiseinsatz zu verlangen. Wir behalten uns vor, auch einen darüber hinaus gehenden Schaden geltend zu machen.

10.1 Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

10.2 Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

10.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.

10.4 Wir sind aus Eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5 %.

10.4.1 hinsichtlich die Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder

10.4.2 anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.

10.5 Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt und steht es uns frei, dem Kunden einen Zuschlag von 20% des Wertes der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen. Die vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand, vorbehaltlich der gesetzl. Bestimmungen ZPO, für sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag und seine Durchführung ist der Sitz der Zentrale der I.T.A. Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen gilt ausschließlich österreichisches Recht.

12. Wirksamkeit Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. In einem solchen Fall werden I.T.A. und der Auftraggeber anstelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige Regelung treffen, die in Ihrem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung gleichkommt.

13. Sonstiges

Nebenabreden oder zugesicherte Eigenschaften aller Art sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Wir sind berechtigt, offenbare Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu berichtigen.

14. Ausschluss der Garantie/Gewährleistung

Bei Reinigungen von Fallsträngen/Hauptsträngen bei denen die Inkrustierung der Rohrinnenwände entfernt werden und in diesem Strang andere Nebenstränge einmünden, besteht die Möglichkeit, dass die Inkrustierungen bzw. Ablagerungen der Nebenstränge nach der Reinigung in den Hauptstrang nachrutschen. In diesem Fall müssten auch alle Nebenstränge gereinigt werden. Wenn nicht, erlischt in diesem Fall die Garantie und I.T.A. übernimmt dafür keine Haftung, anschließende Reinigungsarbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

15. Annahmeverzug

15.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.

15.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 40,00 netto/Woche zusteht.

15.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

15.4 Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.

15.5 Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

16. Widerrufsbelehrung

Für den Fall, dass Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, also den Kauf zu Zwecken tätigen, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, haben Sie ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

16.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, schriftlich mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

16.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder persönlich übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren müssen Sie nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

16.3 Ende der Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. eigens für Ihre WRL-Anlage bestellte Filter), versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Verpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden. Bitte rufen Sie uns vor Rücksendung unter der Telefon-Nummer 07245 – 28870 an, um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen Sie uns eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.

Bitte beachten Sie, dass die in den vorstehenden Absätzen 2 und 3 genannten Modalitäten nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.

17. Gewährleistung

Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB). Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, beträgt die Haftungsdauer für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen, abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen, ein (1) Jahr. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die zweijährige Verjährungsfrist gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB

sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen: Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.

Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab Ablieferung der Ware.


18. Schutzrechte Dritter

Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.

Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- u. klaglos.

Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.


19. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

Wir, wie ebenso der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der UN-Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“). Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, bleiben von der Rechtswahl unberührt.

Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen.

Stand: 03.2021

AGB Ergänzung | LÜFTUNGSREINIGUNG

1. Allgemeines zur Ergänzung der AGB

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen verstehen sich als Ergänzung unserer AGBs um die speziellen Anforderungen des Bereichs Lüftungsreinigung und Raumdesinfektion. Die AGB behalten neben diesen Ergänzungen ihre volle Gültigkeit. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Einschränkungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben in einem Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.


2. Hinweise zur Leistungserbringung

Sofern in der Leistungsbeschreibung bzw. im Angebotstext nicht anders angeführt, wird die Reinigung von Lüftungszentralen nur soweit durchgeführt wie es ohne Demontage und Ausbau einzelner Bauteile möglich ist. Ausnahmen sind gesteckte Elemente wie Filter oder Prallabscheider.

Wir weisen darauf hin, dass sich die angebotenen Reinigungsarbeiten nur auf die inneren, luftführenden Bauteile des Leitungsnetzes beziehen und die Außenreinigung von Rohrleitungen und anderer Bauteile ausdrücklich nicht inkludiert ist.

Bei älteren RLT- bzw. Küchenabluftanlagen im Allgemeinen weisen wir darauf hin, dass durch die aktuell üblichen Trocken- wie auch Nassreinigungsverfahren keine Wiederherstellung des Neuzustands der Anlagen möglich ist. Das Ziel der Reinigung ist die Entfernung von Staub- und Fettverunreinigungen.
Vorhandene Korrosion, Verfärbungen oder Beschädigungen innerhalb der Rohrleitungen bleiben jedoch bestehen. Zur Durchführung der Arbeiten muss eine mit der Lüftungsanlage bzw. dem Objekt vertraute Person (Haustechniker o.ä.) vor Ort sein und unsere Mitarbeiter in die Gegebenheiten einweisen. Falls diese Person nicht dauerhaft vor Ort ist, so ist auch ein entsprechender Schlüssel zu übergeben, damit die Arbeiten ohne Wartezeiten durchgeführt werden können. Stehzeiten aufgrund mangelnder Erreichbarkeit der einweisenden Person werden gesondert mit unserem Regiestundensatz abgegolten.

Bei der Reinigung von Küchenabluftanlagen (Fettkanälen) hat der Auftraggeber alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung eines Fehlalarms durch das Auslösen der Brandmeldeanlage vorzunehmen.

Weiteres gehen wir bei der Reinigung von Fettkanälen davon aus, dass diese gemäß ÖNORM dicht ausgeführt sind. Für Schäden durch austretende Flüssigkeiten besteht unsererseits keinerlei Haftung.

Sollte die Einbausituation bzw. Leistungsbeschreibung ein Betreten der Lüftungskanäle erfordern, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns durch seine Sicherheitsfachkraft einen Befahrerlaubnisschein ausstellen zu lassen. Zusätzlich muss bestätigt werden, dass in keinem Bereich der Lüftungsanlage gefährliche Substanzen/Gasgemische abgesaugt bzw. transportiert werden. Revisionsdeckel und etwaiges Kleinmaterial werden falls im Angebot nicht anders angegeben, im Nachhinein nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

Die in den Reinigungsbestätigungen und Inspektionsprotokollen festgehaltenen Messwerte (AMP/ATP Biolumineszenz, Staubflächenkonzentration etc.) sind nur als Momentaufnahmen zum Augenblick der Messung an einer festgelegten Messstelle zu verstehen. Spätere/zusätzliche Messungen können abweichende Ergebnisse liefern.


3. Gewährleistung und Haftung

Zusätzlich zu der in den AGBs festgelegten Haftungen möchten wir bestimmen, dass im Zuge der Reinigungsarbeiten keine Haftung übernommen wird für:

  • Auslösung eines Brandalarms
  • Wassereintritt in angrenzende Bereiche, inner und außerhalb der RLT Anlage
  • Vorschäden sowie Folgeschäden aus Vorschäden


Stand 03.2021